Das Hinweisgeberschutzgesetz ("Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen die Verstöße gegen das Unionsrecht melden") dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie.
Das Gesetz verfolgt als primäres Ziel den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese bei einer Meldestelle melden. Hinweisgebende sind dabei vor jeglichen Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen geschützt.
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist die Autohaus Platzer & Wimmer GmbH verpflichtet, eine interne Meldestelle zu betreiben, die die Beschäftigten zur Abgabe von Hinweisen bei Verstößen und/oder Fehlverhalten nutzen können, auch anonym.
Hinweise und Meldungen bei Verstößen und Fehlverhalten im Unternehmensbereich der Autohaus Platzer & Wimmer GmbH sind durch dieses Portal also nicht nur möglich - sondern auch ausdrücklich erwünscht.
Genutzt werden kann diese Meldestelle von allen Beschäftigten, die während Ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnisse von Fehlverhalten und Verstößen erlangt haben.
Für Beschwerden, beispielsweise über zu wenige Parkplätze oder zum allgemeinen Klagen über alltägliche berufliche Herausforderungen ist diese Meldestelle nicht geeignet.
Seien Sie versichert, dass es für Meldungen, die im guten Glauben abgegeben wurden, KEINE Repressalien oder Sanktionen geben wird.
Nach §36 Hinweisgeberschutzgesetz ist dies ohnehin verboten und kann unter anderem Schadensersatzansprüche auslösen. Gleiches gilt jedoch auch für vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldungen gem. §38 Hinweisgeberschutzgesetz.
Für Hinweise, die bei der Meldestelle eingehen, werden in jedem Fall die Bestimmungen der DSGVO und wenn gewünscht bzw. gewählt auch die Anonymität der Hinweisgeber gewahrt.
Hier finden Sie die rechtliche Grundlage zum Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, kurz Hinweisgeberschutzgesetz.Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenGesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenGesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenGesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenGesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenGesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenGesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Hier können Sie eine Meldung abgeben:
Hotline: 0800-1234-205 (Mo – Fr. 08-18 Uhr)
Mail: hinweisgeberportal@bundesanzeiger.de
Post/Besuch: Hinweisgeberdienst c/o Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln
Besuch: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!